Betriebshaftpflichtversicherung

Warum eine Betriebshaftpficht?
Apotheken haften gemäß 823 BGB in Verbindung mit 249 BGB in unbegrenzter Höhe. D.h. Die Inhaber/innen können auch mit Ihrem Privateigentum zur Haftung herangezogen werden. Aus diesem Grunde ist eine Versicherung mit hohen Deckungssummen besonders wichtig.

Wann leistet eine Betriebshaftpflicht-Versicherung?
Zunächst bei Falschabgabe von Arzneien, Fehler bei Rezepturen (auch bis zu einer Chargengröße von 100 (Defekturen)), Ansprüchen von Kunden die vor oder in Ihrer Apotheke zu Schaden kommen (Nässe, Schneeglätte, schadhafter Betriebseinrichtung, Schäden die von der Apotheke ausgehen und deren Umfeld belasten bzw. beschädigen (Feuerschaden). Die Haftpflicht-Versicherung hat zudem eine weitere wichtige Aufgabe: Die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen.

Sie müssen sich nicht mit einer Krankenkasse wegen des Regresses herumschlagen, sondern übergeben durch die Schadensmeldung dies Ihrem Versicherer. Eine Rechtsschutzversicherung würde hier nicht leisten!

Unsere Besonderheiten:

Durch die Umsatz bezogenen Prämienermittlung entfällt eine automatische Prämienanpassung gemäß 8 Ziffer 15 der AHB2008 (Allgemeine Haftpflicht-Versicherungsbedingung) die in den letzten 10 Jahren zu einer fast 40%igen Prämienerhöhung geführt hat.

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet eine Deckungssumme von 15 Mio € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


- Krankenhausbelieferung oder Alten/Pflegeheimbelieferung sowie die Verblisterung.
- Keine Selbstbeteiligungen im Schadenfall.

Die Privathaftpflichtversicherung des Apothekers und seiner Familie ist selbstverständlich eingeschlossen (mit Leistungsverbesserungen).


zurück zur Übersicht

Neue Bedingungen